Weg zum Führerschein
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So musst du vorgehen, wenn du noch keinen Führerausweis hast:
1. Lernfahrausweis beantragen
Das ist frühestens 2 Monate vor deinem 17. Geburtstag möglich. Das Formular erhältst du auf dem Strassenverkehrsamt, der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder unter folgendem Link:2. Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen
Zusätzlich wird noch folgendes benötigt:Sehtest bei einem ermächtigten Optiker (Formular mitnehmen)
1 farbiges Passfoto (ca. 35 x 45mm)
Nothelferausweis (6 Jahre gültig)
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So musst du vorgehen, wenn du den Lernfahrausweis der Kat. A1 oder A besitzt:
1. Lernfahrausweis beantragen
Das Formular erhältst du auf dem Strassenverkehrsamt, der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder unter folgendem Link:2. Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen
Zusätzlich wird noch folgendes benötigt:Sehtest bei einem ermächtigten Optiker (Formular mitnehmen)
1 farbiges Passfoto (ca. 35 x 45mm
3. Formular persönlich abgeben
Auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder auf dem Strassenverkehrsamt. Pass oder ID nicht vergessen!4. Erhalt des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig5. Fahrstunden
bei Fahrlehrer Andy.6. VKU-Kurs (nur wenn noch nicht absolviert)
Der Kurs ist obligatorisch. Weitere Informationen...7. Praktische Führerprüfung
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So musst du vorgehen, wenn du den Führerausweis für das Motorrad der Kat. A1 oder A besitzt:
1. Lernfahrausweis beantragen
Das Formular erhältst du auf dem Strassenverkehrsamt, der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder unter folgendem Link:2. Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen
Zusätzlich wird noch folgendes benötigt:Sehtest bei einem ermächtigten Optiker (Formular mitnehmen)
1 farbiges Passfoto (ca. 35 x 45mm)
3. Formular persönlich abgeben
Auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder auf dem Strassenverkehrsamt. Pass oder ID nicht vergessen!4. Erhalt des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig.5. Fahrstunden
bei Fahrlehrer Andy.6. Praktische Führerprüfung
Wichtig zu wissen
Theorieprüfungen und VKU sind unbefristet gültig / Alter ab 17 und unter 20 Jahren: Erst nach einer «Lernphase» von 12 Monaten wird man zur praktischen Prüfung zugelassen.